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Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen-Anhalt e.V.
Förderprogramm des BMUV zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Förderprogramm des Bundes (BMUV): Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt informiert:
- Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der klimatischen Veränderungen vorzubereiten und sich an diese anzupassen. Hierfür wurde bereits ein zunächst bis Ende des Jahres 2023 befristetes Förderprogramm aufgesetzt. Im Rahmen des Sofortprogramms Klimaanpassung hat das BMUV festgelegt, dass die Förderung zur Unterstützung sozialer Einrichtungen auch nach 2023 fortgesetzt und verstetigt wird. Die entsprechende Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ ist nunmehr neu ausgerichtet und weiterentwickelt worden (siehe Link).
- Das Förderfenster für neue Anträge im Rahmen der novellierten Förderrichtlinie soll für den Zeitraum vom 15. Mai bis 15. August 2023 geöffnet werden. In diesem Zeitraum können Förderanträge bei dem Projektträger (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH – ZUG) eingereicht werden. Dabei soll ausdrücklich nicht das „Windhundprinzip“ gelten. Übersteigt also die Anzahl der förderfähigen Anträge die zur Verfügung stehenden Fördermittel, wird ein wettbewerbliches Auswahlverfahren durchgeführt.
- Über die Neuerungen informieren das BMUV sowie die ZUG bei einer Online-Infoveranstaltung am 15.05.2023 um 9:00 Uhr (per Zoom). Weitergehende Informationen können auf der Internetseite des Projektträgers unter dem Link https://www.z-u-g.org/anpaso/ abgerufen werden. Die Anmeldung zur Online-Infoveranstaltung findet ebenfalls über diese Internetseite statt.
Link zu den Informationen des Bundesministeriums: https://www.bmuv.de/programm/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen
Link Förderrichtlinie: